AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nexoora, Österreich (nachfolgend „Nexoora“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1.2 Nexoora erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des UGB (B2B) Geschäfte mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


2. Leistungsgegenstand

2.1 Nexoora erbringt Dienstleistungen im Bereich B2B-Sourcing, Lieferantenrecherche, Lieferantenqualifikation, Handelsvermittlung und projektbasierter Koordination, insbesondere mit Fokus auf Hersteller in China.

2.2 Nexoora agiert ausschließlich als unabhängiger Vermittler und Projektpartner.
Nexoora ist kein Importeur, Distributor, Händler, Hersteller oder Logistikdienstleister.

2.3 Vertragsabschlüsse, Bestellungen, Lieferverträge sowie Zahlungsvereinbarungen erfolgen ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller oder Dienstleister.


3. Projektbasierte Zusammenarbeit

3.1 Alle Leistungen von Nexoora erfolgen projektbasiert auf Grundlage eines individuell definierten Projektumfangs.

3.2 Ein Projekt gilt als begonnen, sobald:

  1. ein schriftliches Angebot angenommen wurde und
  2. das vereinbarte Fixum bezahlt wurde.

3.3 Ein Projekt gilt als abgeschlossen, sobald Nexoora:

  1. qualifizierte Lieferanten recherchiert und vorgestellt hat und
  2. entscheidungsreife Informationen bzw. Angebote präsentiert wurden,
    unabhängig davon, ob es zu einem Geschäftsabschluss kommt.

4. Kundenbriefing & Mitwirkungspflichten

4.1 Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein vollständiges und verbindliches Kundenbriefing.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle für das Projekt relevanten Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu:

  1. Produktspezifikationen
  2. Zielpreisen und Budgetrahmen
  3. Mengen und Volumina
  4. Zielmarkt und Positionierung
  5. Branding- und Personalisierungsanforderungen
  6. logistischen Präferenzen

4.3 Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen nicht zu Lasten von Nexoora.


5. Vergütung (Fixum & Provision)

5.1 Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis eines fixen Projektentgelts (Fixum).

5.2 Das Fixum deckt die Leistungen innerhalb des vereinbarten Projektumfangs ab und ist vor Projektstart fällig.

5.3 Eine erfolgsabhängige Provision kann ergänzend vereinbart werden, sofern es zu einem tatsächlichen Geschäftsabschluss zwischen Kunde und Hersteller kommt.

5.4 Das Fixum wird nicht rückerstattet, auch wenn kein Geschäftsabschluss zustande kommt.


6. Keine Erfolgsgarantie

6.1 Nexoora schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, keinen Vertragsabschluss und keine Mindestpreise.

6.2 Gegenstand der Leistung ist die strukturierte, professionelle und sorgfältige Durchführung des vereinbarten Projekts, nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.


7. Haftung

7.1 Nexoora haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

7.2 Eine Haftung für:

  1. Produktionsfehler
  2. Qualitätsmängel
  3. Lieferverzögerungen
  4. Preisänderungen
  5. Zoll-, Transport- oder Logistikprobleme

ist ausgeschlossen, da diese Leistungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Nexoora liegen.

7.3 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt.


8. Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen.

8.2 Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.


9. Exklusivität

9.1 Eine Exklusivität besteht nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

9.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist Nexoora berechtigt, parallel für andere Kunden tätig zu sein.


10. Vertragsbeendigung

10.1 Eine ordentliche Kündigung während eines laufenden Projekts ist ausgeschlossen.

10.2 Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden bleibt der Anspruch auf das Fixum vollständig bestehen.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Nexoora.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.